Unterstützung bei Krankheit oder Schwangerschaft

Maßgeschneiderte Haushaltshilfe für herausfordernde Lebensphasen. Unser geschultes, mehrsprachiges Team steht Ihnen zur Seite, sei es beim Einkaufen, Staubsaugen, Wäschewaschen oder der Kinderbetreuung.

Haushaltshilfe nach §38 SGB V

In herausfordernden Lebensphasen, sei es durch Krankheit, Schwangerschaft oder im fortgeschrittenen Alter, sind wir von WeNow an Ihrer Seite. Unser geschultes und mehrsprachiges Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung anzubieten. Von Haushaltshilfe gemäß §38 SGB V bis zur Alltagsunterstützung nach §45a SGB XI, wir verpflichten uns zu höchster Qualität, tiefem Verständnis und unerschütterlichem Vertrauen, um nicht nur Ihren Alltag zu erleichtern, sondern auch zu bereichern. Erfahren Sie, wie WeNow Ihnen im Leben beistehen kann.

Haushaltshilfe spült in der Küche ab

Was ist Haushaltshilfe?
Wer hat Anspruch darauf?

Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder die Kinder zur Kita bringen – wenn gesetzlich Versicherte aufgrund schwerer Erkrankung vorübergehend ihren Haushalt nicht selbst führen können und niemand verfügbar ist, der dies für sie übernimmt, können die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden. 

Dies gilt in folgenden Situationen:

 

  • Ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das betreut werden muss, während die verantwortliche Aufsichtsperson im Krankenhaus behandelt wird oder an einer ärztlich verordneten Kur- oder Rehamaßnahme teilnimmt.
  • Ein Versicherter, der im Krankenhaus behandelt wurde und anschließend gesundheitlich stark beeinträchtigt ist. Die Dauer der Unterstützung beträgt maximal vier Wochen für Versicherte ohne Kinder und bis zu 26 Wochen für Versicherte mit Kindern unter zwölf Jahren oder behinderten Kindern, vorausgesetzt, ein Arzt hat die Hilfe verordnet.
  • Eine Schwangere benötigt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden Hilfe, beispielsweise aufgrund von Ruhebedürfnis oder Hebeverbot. Die Unterstützung kann auch nach der Geburt in bestimmten Fällen gewährt werden.

Leistungsübersicht

Voraussetzungen

  • Kind unter zwölf Jahren oder behindertes hilfsbedürftiges Kind lebt im Haushalt und der Versicherte erhält stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Vorsorgeleistung, medizinische Rehabilitation oder häusliche Krankenpflege.
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund schwerer Krankheit oder Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach stationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung oder ambulanter Operation. Der Versicherte ist nicht pflegebedürftig mit Grad 2 bis 5.
  • Typische Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Geburt. Bei zusätzlicher Krankheit kann auch Haushaltshilfe aufgrund der vorherigen genannten Situationen gewährt werden.

Beispiele

  • Kur, Mutter-/Vater-Kind-Kur
  • Medizinische Rehamaßnahme, z. B. nach Operation oder Unfall
  • Häusliche Krankenpflege, z. B. Wundversorgung
  • Künstliches Hüftgelenk eingesetzt
  • Bandscheibenoperation
  • Lähmungen nach Schlaganfall
  • Bettruhe
  • Überforderung
  • Probleme bei Risikoschwangerschaft oder nach Kaiserschnitt

Dauer

  • Solange die Behandlung benötigt wird, etwa für die Dauer der Reha.
  • Je Krankheitsfall höchstens:
    • 4 Wochen ohne Kind
    • 26 Wochen mit Kind unter 12 oder mit behindertem hilfsbedürftigem Kind
    • So lange, wie Arzt oder Hebamme es für notwendig halten. Nach der Entbindung meist sechs Tage, nur so lange, wie die Frau durch Entbindung oder deren Folgen noch geschwächt ist.

Kosten

  • Zuzahlung pro Tag: 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro (bei Krankenhaus, Reha, Kur)
  • Keine Zuzahlung bei schwerer Krankheit oder Schwangerschaft/Geburt.

Standort Kiel

Spreeallee 282
24111 Kiel

Ihr Ansprechpartner:
Hoshyar Jamour

+49 176 61926882‬‬

info@wenow-alltagshilfe.de

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Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere maßgeschneiderten Dienstleistungen zu erfahren. Wir sind nur einen Anruf oder eine E-Mail entfernt, um gemeinsam die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.